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Gründungsstipendium

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

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Weitere Informationen:

EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen

In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.

In der zweiten Förderphase stehen weitere Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

Was ist das Ziel von Förderphase I?

Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Wer wird in Förderphase I gefördert?

Gefördert werden Forschungsteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler:innen und technische Assistent:innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Wie wird in Förderphase I gefördert?

Über EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben finanziert werden. Zu den Sachausgaben zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coaching-Maßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden.  
 
Die Ausgaben für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 € förderfähig.

Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft können bis zu 90 %, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen bis zu 100 % gefördert werden.  
 
Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.

Darüber hinaus wird das Seminar "Gründer:innenteam", das sich im Programm EXIST-Gründungsstipendium bewährt hat, auch für EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt.

Was ist das Ziel von Förderphase II?

Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Wer wird in Förderphase II gefördert?

Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründer:innen befinden.

Wie wird in Förderphase II gefördert?

In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.

Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

 

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